+49 69 / 97 69 13 75 anfrage@der-insolvenzberater.de

Honorar

 

 Eine telefonische, kostenlose Beratung (Erstberatung) ist unverbindlich. 

Grundberatung Insolvenz

Wir empfehlen eine Grundberatung. Je nach Sachlage beinhaltet die Grundberatung nahezu sämtliche im Bereich der Insolvenzberatung angebotenen Beratungsthemen. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche Beratung sich für Sie anbietet. Eine Grundberatung stellt eine Gesamtschau Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, einschließlich Sicherheiten, wie Bürgschaften und Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken), dar. Wir erfassen zusammen mit Ihnen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die dazu gehörigen Verträge und ermitteln, welche Möglichkeiten sich daraus für Sie ergeben. Dabei wägen wir parallel verschiedene Szenarien ab, mit oder ohne Stellung eines Insolvenzantrags, Aspekte die dafür und dagegen sprechen. Insbesondere kommt es auf die Folgen und Folgesfolgen, also das Ergebnis dieser Alternativen an, um auf dieser Basis die geringst möglichen Vermögenseinbußen mit den bestmöglichen, nachhaltigen Zukunftschancen zu verknüpfen. Mit Findung dieser Strategie endet die Grundberatung nach ca. 3 Stunden. So bekommen Sie kurzfristig einen Ihr Gedankengut entlastenden Ablaufplan oder die Grundlagen für eine von Ihnen daraufhin kurzfristig mögliche Entscheidung mit. Sollte es Sonderfragen geben, die wir trotz der vertieften Kenntnisse und Beratungserfahrung ausnahmsweise nicht rechtssicher im Rahmen der Grundberatung beantworten können, wird deren Relevanz mit Ihnen konzeptionell abgewogen. Sollte es sich um entscheidungserhebliche Spezialthemen handeln, entscheiden Sie, ob Sie uns oder eine andere Beratung Ihres Vertrauens mit deren Lösung beauftragen. Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. Die Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen unterschiedlich hohen Aufwand aus. Das vereinbarte Pauschalhonorar einer Grundberatung liegt zwischen 750,00 EUR bis 1.200,00 EUR zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Planen sie etwa drei bis vier Stunden für die umfassende Grundberatung ein. Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere stellt eher die Regel dar.

Insolvenzberatung zu Einzelthemen

Falls Sie keine umfassende Grundberatung Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes zwischen 250,00 EUR und 300,00 EUR zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuerab.

Grundberatung Gläubiger

Für die Beratungsthemen der Gläubigerberatung bieten wir ebenfalls eine Grundberatung an. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche Beratung sich für Sie anbietet. Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. Die Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen unterschiedlich hohen Aufwand aus. Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung.

Gläubigerberatung zu Einzelthemen

Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes ab. Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere bildet den Regelfall.

Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Sanierungswürdigkeit oder Insolvenz oder zu Einzelfragen unter anderem der Beratungsthemen wird auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes vergütet. Ein Kriterium der Vergütung können in Einzelfällen auch Bedeutung, Umfang und Risiko der Angelegenheit darstellen. Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart.